Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung abschließen? – Wann das Sinn macht

Wann sollte man eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung abschließen? Im Interview mit CosmosDirekt erfahrt ihr zum Beispiel, ob das Reiseziel ausschlaggebend ist, was bei Krankheit oder Unfällen im Urlaub abgedeckt wird oder was der Arzt bei Krankheit eines Kindes vor Antritt der Reise attestieren muss.

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Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung beim Reisen mit Kind

Erste ernsthafte Gedanken zur Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung kamen bei uns bei der Planung der ersten Reise mit Kind nach Malaysia auf.

Als wir vor einem Jahr unsere erste Langstrecke mit Kind buchten, haben wir zum ersten Mal eine Reiseversicherung abgeschlossen. Wir hatten keine Ahnung, was genau die Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung bedeutete. Und trotzdem – Wir setzten das Häkchen, als wir online beim Buchen nach einer Zusatzversicherung zum Reiseabbruch und Reiserücktritt gefragt wurden. Wir waren einfach aufgeregt und unsicher vor der ersten Backpacking Reise mit Kind und dachten: „Sicher ist sicher!“

Interview mit CosmosDirekt – Infos zur Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung

Im Interview mit Herbert Carias Freire (Key Account Manager Generali) von CosmosDirekt zur Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung erfahren wir nun, wann genau eine Reiseversicherung wirklich Sinn macht, und dass unser Gefühl gar nicht so schlecht war:

1. Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung – Was ist der Unterschied?

Die Reiserücktrittversicherung deckt den Zeitraum ab der Buchung bis Reiseantritt ab, die Reiseabbruchversicherung den Zeitraum am Urlaubsort. Meist wird eine Kombination aus beiden Versicherungen angeboten, so auch bei CosmosDirekt.

2. Viele denken sich: „Ich habe doch schon meine Krankenversicherung.“ – Was übernehmen die Zusatzversicherungen im Gegensatz zur Reisekrankenversicherung bei Reiseabbruch und Reiserücktritt? Haben Sie konkrete Beispiele?

Die gesetzliche oder private Krankenversicherung beinhaltet keine Leistungen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Die Krankenversicherung deckt die Behandlungskosten ab (im Inland, im EU Ausland und/oder Ländern mit Sozialversicherungsabkommen), die Abbruchversicherung erstattet die Hotels, die nicht genutzt oder Flüge, die nicht angetreten werden können. Ein Beispiel: Sollte man die Reise abbrechen, weil z.B. das Eigenheim abgebrannt ist, dann übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Mehrkosten für den Flug und erstattet Hotelkosten sowie andere Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, bis zur Erreichung der beim Abschluss des Vertrages vereinbarten Versicherungssumme.

3. Wir reisen gerne nach Südostasien – Ist der Abschluss einer Reiseversicherung für bestimmte Länder besonders sinnvoll?

Anders als bei der Reisekrankenversicherung ist bei diesen Versicherungen weniger der Ort, sondern vielmehr das eingesetzte Reisebudget entscheidend. Je höher der Reisepreis, desto höher ist die benötigte Versicherungssumme.

Pro einzelne Reise im Jahr kann man unterschiedliche Summen versichern lassen:

  • Einzelperson: bis 1500€, bis 3000€ und bis 4500€.
  • Familienverträge: bis 2500€, bis 5000€ und 7500€.
  • Versicherungspreis: variiert je nach dem, ob man sich für einen Versicherungsschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheidet. Beispielsweise liegt der Jahresbeitrag bei 42,90€ für eine Einzelperson mit Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25€, -je Person) und bei 53,90€ ohne Selbstbeteiligung.

4. Was könnte z. B. bei einem Beinbruch in Thailand der Vorteil einer abgeschlossenen Versicherung sein?

In so einem Fall denkt man als allererstes an die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung. Eine Reiseabbruchversicherung würde in dieser Thailandreise die Kosten für ungenutzte Leistungen, Mehrkosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise oder Zusatzkosten, die durch einen verlängerten Aufenthalt entstehen bis zur vereinbarten versicherten Summe erstatten.

Rollerfahren in Thailand

Wie Ernst nehmt ihr Sicherheitsvorkehrungen beim Rollerfahren auf Reisen?

5. Welche konkreten Vorkommnisse sind beispielsweise bei einer Reiseabbruchversicherung abgedeckt, abgesehen von ganz eindeutigen wie schweren Unfällen oder Todesfällen?

Abgedeckt sind ebenfalls Erkrankungen, die die versicherte Person aber auch Mitreisenden, Betreuungspersonen und Angehörige betreffen können und die eine vorzeitige Rückkehr zum Wohnort erfordern. Tritt während der Reise ein Schaden am heimatlichen Eigentum z. B. durch Feuer oder Elementarereignissen ein, werden die durch einen Reiseabbruch entstehenden Kosten ebenfalls übernommen.

6. Für Reisende mit Kind: Reicht ein Attest vom Kinderarzt, dass das Kind nicht fliegen darf?

Ja, erkrankt Ihr Kind unerwartet und besteht das Risiko, dass es die Reise nicht antreten kann, melden Sie dies umgehend der Versicherung. Es ist erforderlich, dass der Arzt die Reiseuntauglichkeit bestätigt.

Reiseabbruch und Reiserücktrittversicherung macht für mich am ehesten Sinn seitdem ich ein Kind habe

Wenn dein Kind vor der Reise krank wird, muss vom Arzt attestiert werden, dass es die Reise nicht antreten kann.

7. Sind auch automatisch die Storno- oder Reiseabbruchkosten der Eltern gedeckt, wenn für das Kind ein Attest vorliegt?

Es sind beide Elternteile abgedeckt, vorausgesetzt, sie sind beide versichert (Familientarif), weiterhin nahestehende Personen (Risikopersonen) wie z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager/Schwägerin. Erkrankt zum Beispiel ein Großelternteil vor Antritt der Reise an einer lebensgefährlichen Erkrankung, dann kann die Versicherung die Kosten für die Stornierung übernehmen.

8. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um hier wirklich alle Reisekosten erstattet zu bekommen – Nicht nur auf das Reisen mit Kind bezogen?

Die Stornierung bzw. der Abbruch der Reise muss als Folge eines versicherten Grundes stattfinden. Ferner muss jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilt sowie Originalbelege eingereicht werden.

9. Gibt es bestimmte Situationen oder Vorkommnisse, die nicht abgedeckt sind?

Schadenfälle sind ausgeschlossen, wenn …

  • Schäden durch Pandemien oder Kernenergie aufgetreten sind,
  • Schäden im Zusammenhang mit Terrorangriffen entstehen (sofern das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vor Antritt der Reise eine Reisewarnung für das entsprechende Zielgebiet ausgesprochen hat),
  • das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder vorhersehbar war,
  • eine Erkrankung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde (Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen.),
  • die Reise trotzdem zugemutet werden kann,
  • die Reiseunfähigkeit auf einer chronisch psychischen Erkrankung beruht, auch wenn diese schubweise auftritt, oder auf eine Suchterkrankung zurückzuführen ist,
  • die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt oder ein Flugunglück ist,
  • die Reiseunfähigkeit auf medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen und anderen Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräten) beruht,
  • die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird.

10. Oft kann man direkt bei der Flugbuchung eine Zusatzversicherung abschließen – ist es günstiger, sich eine externe Versicherung zu suchen?

Versicherungen, die bei der Buchung mitvereinbart werden können, decken üblicherweise nur die gebuchte Reise ab. Verreist man öfter im Jahr, ist eine Versicherung, die das ganze Jahr absichert in der Regel günstiger als mehrere, zu der jeweiligen Reise gebuchten Verträge. Wir bieten sogar nur Jahresverträge an. Zudem ist es einfacher und bequemer, wenn es nur einen Vertrag/Ansprechpartner gibt, der nicht bei jeder Reise wechselt.

11. Wie kurzfristig kann man eine Versicherung vor der Reise abschließen?

In der Regel spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder mit der Buchung, dann auch, wenn der Reiseantritt kurz bevor steht.

Wegweiser - Don Det 4.000 Islands im Süden von Laos

Nicht das Reiseziel sondern das Reisebudget ist eher von Bedeutung bei einer Reiseabbruch und Reiserücktrittsversicherung.

Wichtige Infos zur Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung auf einen Blick:

Kosten für jährliche Versicherung Abhängig von der Versicherungssumme und ob der Tarif eine Selbstbeteiligung beinhaltet. > Beitrag berechnen.
Wo/wie schließe ich die Versicherung ab? Online
Was tun, wenn ein Schaden eintritt? CosmosDirekt hat eine 24/7 Notruf und Sofort-Hilfe Hotline.
Wann werden die Kosten erstattet? Individuell. Aber nach Feststellung des Versicherungsgrundes erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.

Sponsored/Werbung. Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit CosmosDirekt entstanden. In unsere Fragen waren wir allerdings vollkommen frei und hoffen, euch einen guten Überblick über Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherungen zu geben, der euch weiterhilft. 

Habt ihr weitere Fragen? Wir freuen uns über jeden Kommentar! Alles Liebe, Elisa und Sina

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Kategorie Reise-Planung, Sponsored

Ich habe mich bewusst für eine Teilzeitstelle entschieden, damit ich genügend Zeit habe, selbstbestimmt zu leben und das zu tun, was mir gut tut: das ist das Reisen, Fotografieren, Philosophieren und Lachen mit den Liebsten sowie das Schreiben auf Ferndurst. Seit unserer ersten Backpacking Reise nach Thailand reise ich gemeinsam mit meinem Freund in die unterschiedlichsten Länder der Welt. Meist low-buget, immer auf der Suche nach magischen Orten. Seit fünf Jahren mit Kind im Gepäck! Wie das entspannt geht, ohne mein freiheitsliebendes Ich zu verlieren, darüber schreibe ich hier.

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